Hintergrund Website Osteopath Dresden
Wartezimmer der Osteopathiepraxis in Dresden Terminkalender der Osteopathiepraxis Dresden
Hebamme und Osteopathin arbeiten zusammen in der Praxis
Elisabeth Kurz Tel.: 01520 - 17 88 938 E-Mail: elisabethkurz@gmx.de

Osteopathiekosten

Die Kostenübernahme der Osteopathie durch gesetzliche Krankenkassen ist ein Thema, das viele Menschen interessiert. Denn die osteopathische Behandlung kann eine wirksame Alternative zu herkömmlichen medizinischen Therapien sein. Doch wie sieht es mit der Kostenübernahme aus? Grundsätzlich gilt, dass es sich bei der Osteopathie um eine alternativmedizinische Behandlung handelt, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist. Daher müssen die Kosten zunächst privat getragen werden. Der Großteil der gesetzlichen Krankenkassen bietet ihren Kunden jedoch die Möglichkeit, sich einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen erstatten zu lassen. Hierfür ist meistens eine ärztliche Verodnung notwendig, die die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung bescheinigt. Weiterhin müssen Osteopath oder Osteopathin qualifiziert sein, damit eine Kostenerstattung möglich ist. Es lohnt sich daher, sich bei der eigenen Krankenkasse vorab genau über die Möglichkeiten der Kostenübernahme zu informieren. Eventuell kann auch eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die die Kosten für osteopathische Behandlungen übernimmt. Als Heilpraktiker rechnen wir über die Gebührenordnung für Heilpraktiker ab.
Ricarda Ulrich, Osteopathin, bei der Arbeit
Es ist wichtig zu beachten, dass die Osteopathie keine isolierte Behandlungsmethode darstellt, sondern idealerweise mit anderen medizinischen Maßnahmen kombiniert werden sollte bzw. den Gang zum Arzt nicht ersetzt.
Leistungen
Team der Osteopathiepraxis bei einer Besprechung
Viszerale Osteopathie bei einer schwangeren Frau
Elisabeth Kurz Tel.: 01520 - 17 88 938 E-Mail: elisabethkurz@gmx.de
In unserer Osteopathiepraxis in Dresden arbeiten wir eng mit einer Hebamme zusammen, um Ihnen eine umfassende Betreuung in allen Phasen der Schwangerschaft und darüber hinaus zu bieten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Osteopathie keine isolierte Behandlungsmethode darstellt, sondern idealerweise mit anderen medizinischen Maßnahmen kombiniert werden sollte bzw. den Gang zum Arzt nicht ersetzt.
Gesundheitscheck eines Neugeborenen durch Osteopathin

Osteopathiekosten

Die Kostenübernahme der Osteopathie durch gesetzliche Krankenkassen ist ein Thema, das viele Menschen interessiert. Denn die osteopathische Behandlung kann eine wirksame Alternative zu herkömmlichen medizinischen Therapien sein. Doch wie sieht es mit der Kostenübernahme aus? Grundsätzlich gilt, dass es sich bei der Osteopathie um eine alternativmedizinische Behandlung handelt, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist. Daher müssen die Kosten zunächst privat getragen werden. Der Großteil der gesetzlichen Krankenkassen bietet ihren Kunden jedoch die Möglichkeit, sich einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen erstatten zu lassen. Hierfür ist meistens eine ärztliche Verodnung notwendig, die die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung bescheinigt. Weiterhin müssen Osteopath oder Osteopathin qualifiziert sein, damit eine Kostenerstattung möglich ist. Es lohnt sich daher, sich bei der eigenen Krankenkasse vorab genau über die Möglichkeiten der Kostenübernahme zu informieren. Eventuell kann auch eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die die Kosten für osteopathische Behandlungen übernimmt. Als Heilpraktiker rechnen wir über die Gebührenordnung für Heilpraktiker ab.